Auf Nummer sicher
Debatte um früheren Hafturlaub für Schwerverbrecher geht weiter - in Sachsen streitet die Koalition
Dresden/Berlin (dpa/nd). Einige Bundesländer wollen verurteilten Schwerverbrechern früher als bisher Hafturlaub ermöglichen. Dies sieht jedenfalls ein Musterentwurf von zehn Ländern vor, auf dessen Grundlage entsprechende Landesgesetze entstehen könnten. Danach sollten diese Straftäter bereits nach fünf statt wie bisher nach zehn Jahren einen Langzeitausgang erhalten. Vor allem das rot-rot regierte Brandenburg gehört zu den Verfechtern der kürzeren Sperrfrist.
In Sachsen lehnte die CDU-Landtagsfraktion bereits am Mittwoch die Pläne für einen früheren Hafturlaub für Schwerverbrecher ab, FDP-Justizmister Jürgen Martens unterstützte dagegen am Donnerstag die Vorschläge.
»Die derzeitigen Regelungen zur Hafterleichterung sind ausreichend und dürfen nicht gelockert werden«, erklärte der rechtspolitische Sprecher der sächsischen CDU-Landtagsfraktion, Marko Schiemann. Wer eine lebenslängliche Haft verbüße, dürfe keinen Anspruch auf vorzeitigen Hafturlaub haben. »Die Resozialisierung hat im Gefängnis und nicht außerhalb stattzufinden.« Opfern sei eine Änderung des Gesetzes nicht zu vermitteln, so Schiemann. »Die beabsichtigte Lockerung des Vollzuges kann zur vorzeitigen Konfrontation zwischen Opfern und Tätern führen. Dies ist für die Opfer nicht zumutbar. Es dürfen keine Experimente zulasten der Sicherheit unserer Bürger durchgeführt werden«, erklärte Schiemann. Sachsens Justizminister Jürgen Martens von der FDP unterstützt jedoch die Pläne für einen früheren Hafturlaub für Schwerverbrecher. Im Sinne der Resozialisierung solle den Häftlingen geholfen werden, soziale Beziehungen aufrechtzuerhalten, sagte der Minister am Donnerstag in Dresden. »Dabei dürfte es sich um seltene Ausnahmefälle handeln«, die genau geprüft würden. Martens warb mit Blick auf die ablehnende Haltung des Koalitionspartners CDU um eine sachliche Debatte.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisierte die Debatte als »Stilblüte des Föderalismus«. Gerade der Strafvollzug hätte »niemals in die Hoheit der Länder übergehen dürfen«, erklärte BDK-Bundesvorsitzender André Schulz.
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