Besteht ein Urlaubsanspruch nach einem Jobwechsel?
Bundesarbeitsgericht
Mit dieser Entscheidung scheiterte eine Arbeitnehmerin vor Gericht. Als sie von ihrem Arbeitgeber 2008 mehrere Kündigungen erhielt, suchte sie sich einen neuen Job. Dort bekam sie im Streitjahr 21 Tage Urlaub. Von ihrem Ex-Chef forderte sie eine Entschädigung für den nicht genommenen Urlaub, laut Arbeitsvertrag insgesamt 29 Tage.
Der Arbeitgeber weigerte sich. Das BAG gab dem Arbeitgeber Recht. Die Beschäftigte müsse sich die bei ihrem neuen Arbeitgeber gewährten 21 Urlaubstage auf ihren Urlaubsanspruch beim Ex-Chef anrechnen lassen. Somit stehe ihr nur eine Entschädigung für acht nicht genommene Urlaubstage zu.
In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.