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Lärmschutz vor Gericht

Leipzig: Erste Verhandlungsrunde über Nachtflüge begonnen

  • Christian Ebner, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat der juristische Schlagabtausch um den Ausbau des Frankfurter Flughafens begonnen. Die Schadstoffbelastung wird wohl keine Rolle spielen. Die Kläger verlangen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Leipzig. Im Prozess um Fluglärm und Nachtstarts am Frankfurter Flughafen will das Bundesverwaltungsgericht offenbar nicht über Schadstoffbelastungen beraten. Entsprechende Anträge der Stadt Offenbach seien wohl erst nach Ende der Revisionsfrist eingegangen, sagte der Senatsvorsitzende Rüdiger Rubel am Dienstag zu Beginn des Verfahrens in Leipzig.

Auf der anderen Seite verlangten die Anwälte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Sie halten das Fluglärmgesetz besonders beim Lärmschutz für unzureichend. So sei ein Anspruch auf Schallschutz erst im sechsten Jahr nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches vorgeschrieben. Damit könne ein Flughafen in Betrieb gehen, ohne dass Anwohner vor Lärm geschützt seien.

Das Gericht erinnerte an Entscheidungsspielräume der Verwaltung bei der Planfeststellung, die dann von den Gerichten zu überprüfen sei. »Das Gericht plant nicht selbst«, stellte der Senatsvorsitzende fest und setzte damit zu hohen Erwartungen an das Urteil, das erst in einigen Wochen kommen soll, Grenzen.

Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts prüft seit Dienstag in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dagegen geklagt haben Privatleute aus Frankfurt und Kelsterbach, fünf Kommunen aus dem Rhein-Main-Gebiet und das Klinikum Offenbach. Außerdem wendet sich das Land Hessen gegen das erstinstanzliche Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die vorgesehene Nachtflugregelung kassiert hatte. Das Land - vertreten durch Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) - hielt den im Landtag umstrittenen Antrag am Dienstag ausdrücklich aufrecht.

Wichtigster Streitpunkt in der mündlichen Verhandlung, die vor voll besetzten Zuschauerrängen stattfand, ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hat. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden. Zunächst beschäftigten sich die Juristen mit der Anwendbarkeit des Fluglärmgesetzes. Vor Verhandlungsbeginn demonstrierten rund 30 Menschen vor dem Gerichtsgebäude gegen Fluglärm und den Flughafenausbau.

Wirtschaftsvertreter verlangten einen fairen Interessenausgleich zwischen fluglärmgeplagten Bürgern und dem Mobilitätsbedarf der Gesellschaft. »Die deutsche Wirtschaft ist auf leistungsfähige Flughäfen mit wettbewerbsfähigen Betriebszeiten dringend angewiesen. Dazu gehören auch unverzichtbare Nachtflüge«, sagte Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, laut einer Mitteilung. »Die Flughäfen nehmen die Sorgen der Anwohner sehr ernst«, sagte der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Ralph Beisel. Es sei aber gleichzeitig zwingend erforderlich, dass die Infrastruktur auch im notwendigen Umfang genutzt werden könne.

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