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Der Kampf fließt weiter

Martin Kröger zur Abmahnung der Wasserbetriebe

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe ist zwar noch keine verbindliche Verfügung, sie hat aber eine gänzlich andere Qualität, als die im Frühjahr dieses Jahres bekannt gewordene Einschätzung des Bundeskartellamts.

Die war damals durchgesickert und hatte zu hektischer Betriebsamkeit geführt. Die Berliner Wasserbetriebe etwa lieferten ein ganzes Paket an Beispielen, warum ihrer Meinung nach, die Berliner Trinkwasserpreise nicht so einfach mit denen westdeutscher Metropolen zu vergleichen seien. Verfangen habe diese Argumente offenbar nur bedingt. Denn statt 25 Prozent hält das Bundeskartellamt die Berliner Trinkwasserpreise jetzt nur noch um 19 Prozent im Vergleich zu teuer. Zugleich bleibt abzuwarten, wie Gerichte die generelle Zuständigkeit des Bundeskartellamts bewerten. In trockenen Tüchern ist die Preissenkung deshalb noch nicht.

Berechtigte Hoffnungen auf deutlich reduzierte Trinkwasserpreise können sich die Berliner dennoch machen. Blieben freilich auch die hohen Abwasserpreise, die von der jetzigen Prüfung gar nicht betroffen sind. Unklar ist überdies, wer für die möglichen Einnahmeausfälle geradesteht. Das Land Berlin oder die Privaten. Indes: So oder so wäre nur wirklich etwas gewonnen, wenn die schändlichen Teilprivatisierungsverträge von 1999 rückabgewickelt würden. Der Kampf fließt also weiter.

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