Blockade durch Fahrzeug

Nachbarrecht

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Ein Grundstückseigentümer verklagte seinen Nachbarn, weil der die Einfahrt zu seinem Grundstück von einer öffentlichen Straße her des öfteren blockierte. Er müsse das nicht dulden, entschied der Bundesgerichtshof.

Diese Blockade störe die Nutzung seines Grundstücks. Diese Störung könne er abwehren, auch wenn sie von einem öffentlichen Weg ausgehe.

Allerdings ist laut Bundesgerichtshof (BGH) entscheidend, ob es zu einer tatsächlichen Behinderung kommt, wenn die Grundstückseinfahrt blockiert wird und dies nicht nur kurzfristig geschieht. Für das Zusammenleben von Nachbarn könne man jedoch keine Regeln aufstellen, die für alle Fälle passten. Werde die Zufahrt nur kurz durch eine Ladeaktion verstellt, könne der Eigentümer sich auch gedulden und eine geringfügige Beeinträchtigung akzeptieren.

Urteil des BGH vom 1. Juli 2011, Az. V ZR 154/10

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