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Neonazi behält Kehrbezirk

Land scheitert im Streit mit Schornsteinfeger

  • Lesedauer: 1 Min.

Magdeburg (epd/nd). Das Land Sachsen-Anhalt ist im Streit um die Kehrgenehmigung für einen rechtsextrem gesinnten Bezirksschornsteinfeger erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg wies eine Berufung des Landes gegen die Entscheidung der Vorinstanz zugunsten des Handwerkers zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag in Magdeburg mitteilte. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen. (AZ: 1 L 103/10)

Die dem Schornsteinfeger vorgeworfenen Aktivitäten in der rechtsextremen Szene seien für sich genommen nicht geeignet, ihm die persönliche Zuverlässigkeit für die beruflichen Aufgaben abzusprechen, hieß es in der OVG-Entscheidung weiter. Zwar war der Senat laut Sprecherin überzeugt, dass der Handwerker sich mit den Zielen der NPD identifiziere und sich aktiv für die Partei einsetze. Für die Entscheidung sei aber ausschlaggebend gewesen, dass das Schornsteinfegergesetz von 1969 eine spezifische Verfassungstreue des Schornsteinfegermeisters, wie sie etwa für Beamte gilt, nicht voraussetzt.

Vom Landesverwaltungsamt in Halle war dem Handwerker Lutz Battke aus Laucha 2008 die sogenannte Bestellung für seinen Kehrbezirk wieder entzogen worden. Dagegen hatte Battke zunächst geklagt und in zwei Eilverfahren sowie im April 2010 vor dem Verwaltungsgericht in Halle recht bekommen. Das Landesverwaltungsamt legte Berufung ein.

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