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Leseprobe
SS im Einsatz
Im Juli 2005 entschied das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, dass die Verbreitung der Losung »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« keinen Straftatbestand darstelle. Wer also am helllichten´Tage, nüchtern oder angetrunken, durch eine deutsche Stadt geht und die faschistische Organisation, diesen Spruch brüllend, feiert, hat nichts zu fürchten. Die Richter konnten nicht entdecken, dass er eine Ähnlichkeit mit jenen Parolen aufweise, die Naziorganisationen benutzten, etwa die Hitlerjugend,...
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