Müllkrieg mit faulem Kompromiss
Mit der Abfall-Novelle geht der Mülltonnen-Streit zwischen Kommunen und Unternehmen in die nächste Runde
Nach 20 Jahren ohne Reform regelt das geplante Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unter anderem die Verwertung von Elektroschrott, Altautos und Verpackungsmüll neu. Das Gesetz werde den Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Abfallbetrieben fördern und das Recycling von Müll verbessern, so die Sprachregelung der Regierungsparteien.
Vor allem gegen die ursprünglich geplante Streichung der Überlassungspflicht von Hausmüll an die kommunalen Abfallunternehmen waren Bürgermeister, Verbände und Gewerkschaften Sturm gelaufen. Dieser Protest hat Wirkung gezeigt. Wenige Stunden vor Verabschiedung des Gesetzes im federführenden Umweltausschuss am Mittwoch hatte die CDU fast 50 Änderungen des Entwurfes eingereicht. »Schwarz-Gelb ist vor dem Druck der Kommunen in die Knie gegangen«, so der Fachpolitiker Ralph Lenkert gegenüber »nd«. »Die Privatisierung ist damit erst einmal vom Tisch«, erklärt der Thüringer, der für die Linksfraktion im Umweltausschuss sitzt. Über die Ausgestaltung von Verordnungen ließe der Kompromiss jedoch noch »juristische Hintertürchen« offen, was zu neuem Streit zwischen Kommunen und Unternehmen vor Gericht führen kann, so Lenkert. Er sieht den Müllkrieg noch nicht am Ende. Deutschlandweit wird das Geschäft mit »Sekundärrohstoffen« laut des Unternehmens ALBA auf einen Wert von sechs Milliarden Euro taxiert.
Jetzt bekommen private Unternehmen nur dort Zugriff, wo eine Kommune nicht selbst über ein hochwertiges Sammelsystem verfügt oder dieses plant. Damit ist die gefürchtete »Rosinenpickerei« tabu, wenn das Aufstellen zusätzlicher privater Mülltonnen eine »wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung« der Kommunen darstellt, so der Gesetzestext. Mit Rosinen sind in diesem Zusammenhang Wertstoffe gemeint, die sich private Anbieter aus den Abfällen picken könnten, während die teure Restmüllentsorgung an den Kommunen hängen bliebe.
Bereits Ende letzten Jahres war die von Brüssel gesetzte Frist abgelaufen, um die Abfallrahmenlinie der EU an nationales Recht anzupassen. Streit war in Deutschland neben der EU-geforderten Einführung der »Abfallhierarchie« in fünf Stufen (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, Recycling, energetische Verwertung, Beseitigung) vor allem über die Aufweichung der kommunalen Daseinsfürsorge entbrannt. Die Bundesregierung hatte die Vorgaben zum Anlass genommen, um Kommunen das einträgliche Geschäft mit Sekundärrohstoffen wie Kupfer, Zink, Eisen und Blei zu entziehen und privaten Müllentsorgern zu übertragen. Die EU-Vorschrift würde die Privatisierung des Abfallsektors zwingend vorschreiben, argumentierte das Umwelt- und Wirtschaftsministerium für die Deregulierung öffentlicher Bereiche. »Ein klares Scheinargument zur Durchsetzung neoliberaler Politik im eigenen Land«, urteilt Lenkert.
Ob die Novelle den Bundesrat passiert, ist derzeit noch unklar.
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