Ein Faustschlag mit arbeitsrechtlichen Folgen
Fristlose Kündigung
Der Geschädigte sei absolut glaubwürdig, sagte Arbeitsrichter Armin Kolle in der Urteilsverkündung. Die Schilderungen, wie er mit der Faust auf die Nase geschlagen wurde, seien gut nachvollziehbar. Die fristlose Kündigung sei damit rechtmäßig.
Der 52 Jahre alte Kläger hatte erklärt, bei dem Streit im Januar 2011 die Nase des 41 Jahre alten Kollegen nur wegen einer Abwehrbewegung getroffen zu haben. Der 41-Jährige will den Mann nur gefragt haben, was los sei. Daraufhin sei dieser vom Schlepper gestiegen und mit der Faust auf ihn losgegangen. Zeugen für den Vorfall gab es nicht.
Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung nicht zugestimmt.
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