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Libyen und das Recht
Schon der Titel des Vortrags - »Völkerrechtliche und rechtsphilosophische Anmerkungen zu einem weltpolitischen Trauerspiel« - macht neugierig. Der Name des Referenten steigert die Spannung. Der Hamburger Völkerstrafrechtler Reinhard Merkel war von Anfang an Skeptiker und Mahner. Die Intervention der NATO in Libyen kann und will er nach wie vor nicht gut heißen - aus rechtlichen Gründen. Berufsethos verpflichtet ihn, nicht zu schweigen.
»Nicht zur Debatte steht, welcher Seite im innerlibyischen Konflikt die eigenen Sympathien gehören ... Ebenso wenig geht es um die Frage, ob man bereit sei, für die Verteidigung existenzieller Rechte bedrohter Menschen nachdrücklich genug einzustehen«, betont der Professor eingangs und fährt fort: »Und schon gar nicht um den (abwegigen) Verdacht, ein kritisches Votum zu der Intervention zeige womöglich, dass man etwas gegen die Verhinderung eines bevorstehenden Massenmordes habe.« Damit kontert Merke...
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