Hartz IV: SPD und Grüne kneifen

Beide Bundestagsfraktionen scheuen gemeinsame Normenkontrollklage mit der LINKEN

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.
Die LINKE im Bundestag scheitert mit dem Versuch einer Normenkontrollklage gegen die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze. Grund dafür ist die ablehnende Haltung von SPD und Grünen, ohne die eine solche Klage nicht möglich ist.

Als das Bundesverfassungsgericht die Regierung im Februar 2010 unmissverständlich dazu aufforderte, die Regelsätze für Bezieher von Arbeitslosengeld II neu und in einem transparenten Verfahren zu errechnen, ließ das Arbeitsministerium kaum einen Trick unversucht, um eine spürbare Anhebung der Hartz-IV-Regelleistungen zu verhindern. Im Ergebnis kamen die Berechnungen aus dem Hause von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu dem Schluss, dass ab dem kommenden Jahr gerade einmal zehn Euro mehr für Erwachsene und vier Euro für Kleinkinder drin wären. Allerdings stieß auch diese Neuberechnung bei der LINKEN und den Sozialverbänden auf vernichtende Kritik.

Dass die Empörung indes nicht ungerechtfertig ist, zeigen zwei im September veröffentlichte Gutachten der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (ND berichtete), wonach auch die Neuberechnung der Sätze weiterhin verfassungswidrig sei. Die im Auftrag des DGB angefertigten Untersuchungen belegen, dass die Neuregelung der Bundesregierung aufgrund der Kassenlage kleingerechnet wurde. Kritisiert wird in den Gutachten, dass die Bundesregierung die sogenannte verdeckte Armut nicht berücksichtigt hatte. Verdeckte Armut entsteht dann, wenn Geringverdiener auf eigentlich ihnen zustehende Sozialleistungen verzichten. Aufgrund dieser Ergebnisse kündigte die Linksfraktion im Bundestag an, eine Normenkontrollklage in Karlsruhe auf den Weg zu bringen. Die Fraktion fordert die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Neuermittlung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Chancen für einen Erfolg der Klage stehen nicht schlecht, meinen selbst Verfassungsrechtler.

Doch daraus wird erst einmal nichts, wie die LINKEN-Abgeordnete Katja Kipping bedauert. Grund dafür ist die Weigerung von SPD und Grünen, sich einer Normenkontrollklage anzuschließen. Um das Bundesverfassungsgericht direkt anrufen zu können, bedarf es mindestens der Zustimmung von 25 Prozent aller Parlamentarier. Dementsprechend ist die Linksfraktion also für eine direkte Klage in Karlsruhe auf die Zustimmung der beiden anderen Oppositionsparteien angewiesen. Laut Auskunft von Kipping hatte die LINKE mehrfach das Gespräch mit den Fraktionsspitzen von SPD und Grünen gesucht, stieß dabei aber auf konsequente Ablehnung. In einer schriftlichen Erklärung teilten die beiden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Renate Künast und Jürgen Trittin, der Linksfraktion mit, man halte eine Klage durch die Betroffenen selbst für wesentlich geeigneter. Katja Kipping hält diese Begründung indes für äußerst zynisch: »Wer sich selber noch nie als Betroffener ohne viel Geld in der Hinterhand durch sämtliche Instanzen klagen musste, wird dies womöglich anders einschätzen«, so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Unbequeme Fragen müssen sich indes die Abgeordneten der Grünen gefallen lassen, weil sich die Bundestagsfraktion zunächst selbst kritisch zur Neuberechnung der ALG-II-Leistungen geäußert hatte. So erklärte deren sozialpolitischer Sprecher Markus Kurth noch Anfang September, dass die beiden Gutachten des DGB die »verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der aktuellen Berechnung der Regelsätze« bestätige. Ähnlich tönte es damals auch aus der SPD-Fraktion. Für eine Zusammenarbeit der rot-rot-grünen Opposition scheint diese Kritik nicht auszureichen.

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