Was ist beim Kauf in Polen zu beachten?
Reklamationen
Grundsätzlich haben die Kunden auch in polnischen Geschäften einen zweijährigen Gewährleistungsschutz, den sie beim Verkäufer geltend machen müssen. Die Juristin weist aber darauf hin, dass abweichend vom deutschen Recht die Reklamation als anerkannt gilt, wenn sie dem Händler nachweisbar zuging und er nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat. Deshalb sollte man den Anspruch am besten per Einschreiben oder auch unter Zeugen geltend machen.
Es lohnt sich, so die Erfahrungen des Informationszentrums, beim Kauf nach der Europäischen Garantiekarte zu fragen, mit der man die unentgeltlichen Garantieleistungen auch in Deutschland geltend machen kann.
Rat zu Garantiefragen in Polen oder Hilfe im Reklamationsfall beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 7, oder telefonisch unter (0335) 500 80 650
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