Grunderwerbssteuerfrei?

Immobilienerwerb nach Scheidung

  • Lesedauer: 1 Min.

Erwirbt jemand von seinem Ehepartner Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung, unterliegt das normalerweise nicht der Grunderwerbsteuer.

In diesem Zusammenhang macht die Wüstenrot Bausparkasse AG auf ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aufmerksam. Demnach bleibt ein derartiger Kauf zwischen Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen auch dann grunderwerbsteuerfrei, wenn die Ehepartner zum Zeitpunkt des Kaufs bereits geschieden sind (Urteil vom 23. März 2011, Az. II R 33/09).

Im entschiedenen Fall hatten die Eheleute vereinbart, dass sie auch nach der Scheidung Miteigentümer ihres Wohnhauses bleiben. Danach nutzte einer von beiden das Objekt wie bisher. Er behielt sich ein notariell beglaubigtes Ankaufsrecht für den Anteil des anderen Ehegatten vor und machte davon nach der Scheidung auch Gebrauch.

Diesen Vorgang betrachtete der BFH in seinem Urteil als grunderwerbsteuerfrei. Er begründete das damit, dass nach der Gesetzgebung jede Vermögensauseinandersetzung begünstigt sei, die ihre Ursache in der Scheidung habe. Auch im Urteilsfall sei es um eine solche Auseinandersetzung gegangen. Sie habe damit geendet, dass von dem vereinbarten Ankaufsrecht, das bei der Scheidung vereinbart worden war, Gebrauch gemacht wurde. Allerdings gilt diese günstige Eheleute-Regelung nur, solange der Kauf zwischen den geschiedenen Eheleuten selbst erfolgt.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal