Holocaust-Leugnung
Regensburger Landgericht rollt Prozess gegen Richard Williamson neu auf
Der Angeklagte erschien wie schon im ersten Prozess nicht persönlich vor Gericht. Noch vor Beginn der Berufungsverhandlung zweifelten die Verteidiger Williamsons jedoch die Zuständigkeit des Gerichts an. Die Regensburger Justiz ist zuständig, weil das Interview im Pius-Priesterseminar im nahen Zaitzkofen aufgezeichnet worden war.
Der Bischof werde in jedem Fall erneut einen Freispruch verlangen. Im Prozess könne es nicht um inhaltliche Fragen gehen, sondern um die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Das Interview eines schwedischen Senders mit einem britischen Staatsangehörigen sei schließlich nicht zur öffentlichen Ausstrahlung in Deutschland bestimmt gewesen.
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