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Selektive Menschenwürde

  • Steffen Schmidt
  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn es um das ungeborene Leben geht, bleibt in Deutschland wenig von der aufgeklärten Trennung von Staat und Kirche, die in der Debatte über nichtchristliche Religionen gern beschworen wird. Dummerweise trifft man bei politischen Entscheidungen dann auch die gleiche Bigotterie an. Egal, wie der Bundestag letztendlich über die Frage der Gentests an künstlich erzeugten Embryonen entscheiden wird, über der ganzen Debatte schwebt das Gespenst der Menschenwürde, die sich mit einer wie auch immer gearteten Selektion nicht verträgt. Die Kritiker solcher Gentests werfen jenen Eltern und Ärzten, die sich – oft nach mehreren bitteren Totgeburten – um ein halbwegs gesundes Kind bemühen, vor, die Menschenwürde aussortierter Embryonen zu verletzen.

Doch bemerkenswerterweise sind es oftmals die gleichen Politiker, vorzugsweise aus den beiden »christlichen« Parteien, die die Selektion der heranwachsenden Kinder von der Kita bis zur Uni bis aufs Messer verteidigen. So sabotiert die Bundesregierung die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter anderem durch eine irreführende Übersetzung des Konventionstextes. Aus »Inklusion« wurde die verwaschene »Integration« und im Ergebnis werden in Deutschland behinderte Kinder auch weiter in Förderschulen getthoisiert. Nicht zu reden davon, dass das Schulsystem eine einzige Sortieranlage ist. Doch da will auf einmal kaum noch einer etwas von Menschenwürde hören.

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