Großzügiges Sachsen-Anhalt

Volle März-Bezüge auch für ganz neue Abgeordnete

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Magdeburg (dpa/ND). Der Bund der Steuerzahler rät den neuen Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt, auf eine gesetzlich mögliche Bezahlung bereits für den März zu verzichten. »Dann könnten sie mit einem positiven Verhalten schon am Anfang der Wahlperiode glänzen«, sagte die Landesvorsitzende Helga Elschner am Mittwoch der dpa.

Rund zwei Dutzend neue Landtagsabgeordnete können bereits für den März eine komplette Bezahlung erhalten, wenn sie rechtzeitig bis zum 31. März ihr Mandat beim Landeswahlleiter annehmen. Akzeptieren sie die Wahl erst einen Tag später, erhalten sie auch erst für den April Geld. Neben der Abgeordnetendiät wird auch die Aufwandsentschädigung fällig, so dass sich die Summe auf rund 6000 Euro pro Abgeordneten addiert. »Das wäre eine teure Geschichte, aber legal«, sagte Elschner. Grundlage sei das Zusammenspiel von Wahlgesetz, Abgeordnetengesetz und Verfassung. Dort ist geregelt, ab wann jemand die Wahl annehmen muss, ab wann er Abgeordneter ist und ab wann die Bezahlung beginnt. »Es steht den Abgeordneten gut, wenn sie das nicht ausnutzen«, sagte Elschner. »Da würden sie ein gutes Zeichen setzen und dem Steuerzahler Ausgaben ersparen.«

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