Hilfe unter Freunden mit Folgen

Umzug

  • Lesedauer: 2 Min.

Kartons packen, Möbel abbauen, Transport organisieren und Helfer gewinnen: Jedes Jahr ziehen rund vier Millionen Haushalte in Deutschland von einer Wohnung in eine andere. Um Geld zu sparen, tun sie das oft mit unentgeltlicher Unterstützung von Freunden und Verwandten. Doch aufgepasst: Wer zahlt, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht?

»Normalerweise haftet jeder selbst, wenn er bei anderen einen Schaden verursacht. Aber bei einem Umzug ist die Situation anders: Wenn Helfer eine reine Gefälligkeit ausüben, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Der Geschädigte geht dann also unter Umständen leer aus«, sagt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.

Wer umzieht, hat in der Regel keinen vertraglichen Anspruch an seine freiwilligen Helfer. Viele Gerichte gehen bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen ist – sofern es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt – wenn etwa jemand aus Versehen einen Umzugskarton fallen lässt.

Das bedeutet: Der Geschädigte bekommt seinen Schaden nicht ersetzt. Nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt die Haftung bestehen, beispielsweise wenn ein Freund oder Verwandter stark alkoholisiert etwas kaputt macht.

Um die Freundschaft nicht mit Streitigkeiten zu belasten, empfehlen Experten, sich vor dem Umzug Gedanken zu machen. Wertvolle oder empfindliche Gegenstände wie Fernseher, Computer oder teures Geschirr können die Umziehenden beispielsweise am Tag vorher selbst transportieren. Auch Luftpolsterfolie und Decken schützen Möbel und Hausrat.

Ein weiterer Tipp: Die Helfer sollten sich bei ihrer eigenen Haftpflichtversicherung erkundigen, ob diese Schäden aus Freundschaftsdiensten abdeckt. Einige Versicherungen bieten hierfür mittlerweile Schutz an. joh

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