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Niederlage für Assange

  • Lesedauer: 1 Min.

London (dpa/ND). Ein Gericht in London entschied am Donnerstag, dass der 39-jährige Wikileaks-Gründer Julian Assange auf der Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls nach Schweden ausgeliefert werden darf. Die schwedische Justiz verdächtigt Assange der Vergewaltigung. Assange, dessen Enthüllungsplattform mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten für Aufsehen gesorgt hat, bestreitet die Vorwürfe und vermutet politische Motive hinter seiner Strafverfolgung. Richter Howard Riddle schloss eine solche Verkettung jedoch aus. Die Anwälte von Assange kündigten Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts an. Dazu haben sie sieben Tage Zeit. Das Gericht muss dann in weiteren 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt. Vorerst kann Assange also in Großbritannien bleiben

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