Verträge nicht alle öffentlich?
(dpa/ND). Die Initiatoren des Volksentscheids über die Berliner Wasserbetriebe sehen weitere Belege dafür, dass noch nicht alle Verträge auf dem Tisch liegen. Die Initiative Berliner Wassertisch legte dazu einen Bericht von Wirtschaftsprüfern zum Jahresabschluss 1999 der Berliner Wasserbetriebe vor. Der Senat wies den Vorwurf umgehend zurück.
Grünen-Spitzenkandidatin Renate Künast warf dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) daraufhin vor, Berlin zu belügen. Künast hatte die Bürger aufgefordert, zum Volksentscheid zu gehen und mit »Ja« abzustimmen. Rund 2,47 Millionen Berliner konnten gestern darüber entscheiden, ob alle Vertragstexte und Nebenabsprachen zum Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe 1999 offengelegt werden müssen. Der Senat hält das für überflüssig. Er hatte im November 2010 fast 700 Seiten ins Internet gestellt. Damit seien alle Verträge öffentlich.
In dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, aus dem der Berliner Wassertisch am Wochenende Auszüge verbreitete, sprechen die Prüfer dagegen von einem Kauf- und Übertragungsvertrag, mit dem das Land am 31. August 1999 knapp die Hälfte seiner Anteile an der Berlinwasser Holding an die RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs AG (RVB) übertrug, einer Gesellschaft privater Investoren. Dieser Vertrag steht offenbar nicht im Internet.
»Das sollte alle aufhorchen lassen«, sagte der Sprecher der Initiative, Thomas Rudek. Der genannte Vertrag stehe im Kontext der Teilprivatisierung und hätte damit veröffentlicht werden müssen, fügte er hinzu. Künast erklärte: »Die Unterlagen des Landes Berlin gehören nicht dem Senat, sondern der ganzen Stadt.« Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen sagte dagegen: »Wir haben alle Verträge, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung stehen und zwischen dem Land und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind, offen gelegt.«
Der Mitinitiator des Volksentscheids, Carl Waßmuth, wies diese Argumentation zurück. »Dem Senat muss klar gewesen sein, dass auch die jetzt bekant gewordenen Verträge unter die Veröffentlichungspflicht fallen.«
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