Pauschale Ablehnung durch Arbeitgeber unwirksam

Teilzeitarbeit

  • Lesedauer: 1 Min.
Arbeitgeber dürfen den Teilzeitwunsch ihrer Arbeitnehmer nicht mit dem pauschalen Hinweis ablehnen, dass alle Beschäftigten jeden Schichtdienst übernehmen müssen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel am 15. Dezember 2010 und gab damit einer Änderungsschneiderin Recht.

Die Frau wollte wegen der Geburt ihrer Tochter von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitstelle wechseln. Die bis abends dauernde Nachmittagsschicht könne sie nicht mehr abdecken. Ihr Arbeitgeber lehnte diesen Wunsch ab. Auch Teilzeitbeschäftigte müssten jeden Schichtdienst übernehmen. Ein pauschaler Verweis, dass jeder auch in der Nachmittagsschicht arbeiten müsse, reiche als Ablehnungsgrund für den Teilzeitwunsch nicht aus, entschied das LAG. Arbeitgeber müssten konkrete Gründe anführen und beweisen, inwiefern die gewünschte zeitliche Lage der Arbeit nicht durch zumutbare Änderungen der Betriebsabläufe ermöglicht werden kann. epd

Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2010, Az. 3 SaGa 14/10

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