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Spalier bei linker Demo erlaubt

Rechtsextremer klagte erfolgreich in Karlsruhe

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (epd/ND). Wenn sich Mitglieder der rechten Szene bei einer Demonstration von Linken schweigend ohne behördliche Erlaubnis an der Straße aufstellen, ist dies vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt. Dies gelte auch, wenn es dabei zu keinen Meinungsäußerungen in Form von Plakaten, Flugblättern oder anderen Äußerungen komme, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluss.

Die Karlsruher Richter gaben damit der Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds der rechten Szene statt. Hintergrund des Streits war eine Demonstration im August 2004 im brandenburgischen Finsterwalde unter dem Motto »Keine schweigenden Provinzen – Linke Freiräume schaffen«. Der Kläger und rund 40 andere Rechtsextreme hatten daraufhin schweigend am Straßenrand ein Spalier gebildet, an dem die Demonstranten vorbei mussten. Die Polizei hatte gegen die Rechtsextremen einen Platzverweis erteilt. Das Amtsgericht Bad Liebenwerda verhängte gegen den Kläger eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro wegen »unerlaubter Ansammlung«. Diese ist laut Karlsruher Urteil nun rechtswidrig.

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