Wie Diskriminierung vermieden wird

Stellenausschreibung

Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, Benachteiligungen von Beschäftigten

– aus Gründen der Rasse oder

– wegen der ethnischen Herkunft,

– des Geschlechts,

– der Religion oder Weltanschauung,

– wegen einer Behinderung,

– des Alters oder

– der sexuellen Identität

zu verhindern.

Gerade im Zusammenhang mit der Besetzung einer neuen Stelle ergeben sich hier Besonderheiten für den Arbeitgeber. ARAG-Experten nennen die Fakten.

Neutrale Stellenausschreibung
Bei einer Stellenausschreibung ist darauf zu achten, dass der Text der Stellenanzeige neutral und wertungsfrei abgefasst ist, da eine neue Stelle vom Arbeitgeber nicht unter Verstoß gegen das AGG ausgeschrieben werden darf.

Eine unterschiedliche Behandlung von Bewerbern ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der Grund für die Ungleichbehandlung eine wesentliche berufli...



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