Im Ernstfall richtiger Wille
Patientenverfügung
Ein schwerer Unfall, Krankheit oder Hinfälligkeit im Alter sind Schicksalsschläge, die Menschen völlig handlungsunfähig machen können. Von einem Tag zum anderen ist es dann nicht mehr möglich, eigene Entscheidungen zu fällen.
Damit andere im Sinne eines Kranken oder Sterbenden handeln können, ist es sinnvoll, beizeiten eine Patientenverfügung aufzusetzen. Wer im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung ausschließen möchte, sollte dies darin vorsorglich schriftlich dokumentieren.
Wie eine Verfügung verfasst werden sollte und weshalb eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ratsam ist, erläutert der Ratgeber »Patientenverfügung« der Verbraucherzentrale NRW. Auf rund 140 Seiten liefert das Buch das nötige Hintergrundwissen, Praxisbeispiele und konkrete Formulierungshilfen. Die Lektüre hilft zudem dabei, sich umsichtig mit dem Thema Sterben zu beschäftigen.
Der Ratgeber gibt's für 7,90 Euro in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, Tel. (0211) 38090, Internet: www.vz-ratgeber.de
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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