Castor-Gegner siegt vor Bundesgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (AFP/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten gestärkt, die die Kosten für ihre Ingewahrsamnahme durch die Polizei übernehmen sollen. Falls solch eine Ingewahrsamnahme nicht unmittelbar durch einen Amtsrichter gebilligt wurde, können Betroffene später vor den Verwaltungsgerichten gegen die Kostenbescheide klagen und dort die Rechtmäßigkeit ihres Freiheitsentzugs prüfen lassen, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 1634/04)

Damit war die Klage eines Mannes erfolgreich, der 2001 im Landkreis Lüchow-Dannenberg gegen einen Castor-Transport demonstriert hatte. Er war dabei von der Polizei für fünf Stunden eingesperrt worden, ohne dass ein Amtsrichter dies angeordnet hatte. Später sollte der Mann einen Kostenbescheid von umgerechnet rund 50 Euro für die Polizeiaktion zahlen.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal