Fehltritte

Urteile

  • Lesedauer: 1 Min.

Wurde ein Bewerber für eine Beamtenlaufbahn wegen BAföG-Betrugs verurteilt, ist dies bei der Abwägung, ob der Bewerber als Beamter geeignet ist, zu berücksichtigen. Auch wenn die Straftat wegen der geringen Strafe nicht ins amtliche Führungszeugnis eingetragen wurde, ist es gerechtfertigt, dem Bewerber eine Sperrfrist (drei Jahre ab Rechtskraft des Strafurteils) für die Übernahme ins Beamtenverhältnis aufzuerlegen. (Beschluss des OVG Nordrhein-Westfale, 29. April 2009, Az. 6 B 415/09)

u Der Arbeitgeber darf einem Systemadministrator fristlos kündigen, wenn dieser seinen Zugang zur betrieblichen E-Mail-Kommunikation dazu missbraucht hat, sich eigenmächtig die private E-Mail-Korrespondenz von Teilen der Geschäftsführung des Unternehmens zu verschaffen, um sie dann mit dem Material eines illoyalen Verhaltens zu bezichtigen. (Urteil des LAG München, 8. Juli 2009, Az. 11 Sa 54/09)

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