Versicherung muss zahlen
»Haushaltsführungsschaden«
Für Menschen mit schweren Krankheiten ist das alltägliche Leben ohnehin schon nicht einfach. Verstirbt auch noch der Ehepartner durch einen Unfall, der sich bisher um den Haushalt gekümmert hat, wird die Situation noch schwieriger. Doch in manchen Fällen kann man für die erlittenen Einschränkungen, den sogenannten »Haushaltsführungsschaden«, auf Entschädigung hoffen, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth am 30. November 2009 (Az. 2 O 1299/07) entschied, so der Deutsche Anwal...
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