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Noch Meinungsfreiheit

Karlsruhe hebt Volksverhetzung-Urteile auf

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (dpa/ND). Stimmungsmache gegen Ausländer ist nicht unbedingt Volksverhetzung. Dies geht aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor, mit dem das Bundesverfassungsgericht drei Verurteilungen wegen Volksverhetzung aufgehoben hat. Mitglieder des Vereins »Augsburger Bündnis – Nationale Opposition« hatten 2002 mit großformatigen Plakaten sogenannte Aktionswochen beworben, auf denen stand: »Aktion Ausländer-Rück-Führung« und weiter unten: »Für ein lebenswertes deutsches Augsburg«.

Das Amtsgericht Augsburg hatte die Beschwerdeführer zu Geldstrafen verurteilt. Es sah durch die Plakate die Menschenwürde anderer verletzt, weil Ausländer beschimpft und böswillig verächtlich gemacht würden. Dies sahen das Landgericht und das Bayerische Oberste Landesgericht ähnlich.

Nach Auffassung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die strafgerichtlichen Verurteilungen gegen die Meinungsfreiheit. Ein Angriff auf die Menschenwürde sei nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt werde.

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