Notarkammer Berlin: Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wem das Vermögen zufällt

Testament

  • Lesedauer: 2 Min.

Wem das Vermögen eines Verstorbenen zufällt, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wenn der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag aufgesetzt hat.

Verstirbt ein Ehepartner, wird dieser nicht nur vom überlebenden Ehegatten beerbt. Dieser bildet vielmehr – je nach Lebenssituation – mit den Kindern des Verstorbenen oder dessen Eltern oder Geschwistern eine Erbengemeinschaft. Ohne die Zustimmung der Miterben kann der überlebende Ehegatte nicht über das ererbte Vermögen verfügen. Besonders hart trifft dies den Überlebenden, wenn das Familienheim im beiderseitigen Miteigentum stand oder sonstige gemeinsame Vermögenswerte bestehen. Noch härter trifft es Paare ohne Trauschein. Für sie bestehen keinerlei gegenseitige Erbansprüche. Im Todesfall erben zuerst die Verwandten.

Wer die Erbfolge nicht dem Gesetzgeber überlassen will, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Der Notar hilft dabei die vielen Fallstricke im Erbrecht zu umgehen. Er unterstützt bei der optimalen Gestaltung der Erbfolge und sorgt für die juristisch exakte Formulierung des Testaments, so dass der »letzte Wille« auch nach dem Tod klar und eindeutig umgesetzt werden kann und Streitigkeiten nach der Testamentseröffnung vermieden werden. Der Notar ist ferner verpflichtet, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. So wird sichergestellt, dass es nach dem Tode des Erblassers auch gefunden wird.

Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.deutsche-notar auskunft.de

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal