Mexiko muss Straflosigkeit beenden

  • Emilio Godoy, Mexiko-Stadt, (IPS)
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof (CIDH) hat Mexiko zur Zahlung einer Entschädigung für Angehörige eines vor 35 Jahren verschleppten Bürgerrechtlers verurteilt. Auch muss das lateinamerikanische Land Gesetze ändern, die Mitglieder der Streitkräfte vor Strafverfolgung schützen. Der mexikanische Staat wurde für schuldig befunden, das Recht auf Freiheit und persönliche Integrität des seit August 1974 spurlos verschwundenen Rosendo Radilla verletzt zu haben. Seiner Familie sei zudem kein rechtlicher Schutz garantiert worden, begründete der regionale Gerichtshof mit Sitz in Costa Rica sein Urteil.

Die Entscheidung der Richter zeige, dass der jahrzehntelange Kampf von Verschleppungsopfern und ihren Angehörigen gegen die Straflosigkeit endlich Erfolg gehabt habe, sagte Juan Gutiérrez, Direktor der nichtstaatlichen Mexikanischen Kommission zum Schutz der Menschenrechte (CMDPDH). Die Kommission hatte die Kläger vor Gericht vertreten.

Der Urteilsspruch, gegen den keine Berufung möglich ist, verpflichtet den mexikanischen Staat dazu, 238 300 Dollar Schadenersatz für Radillas Familie sowie die Prozesskosten zu zahlen. Außerdem muss der Fall angemessen untersucht und die Suche nach den sterblichen Überresten des Opfers fortgesetzt werden. Radilla muss zudem öffentlich rehabilitiert werden. Das Innenministerium in Mexiko-Stadt sicherte dem Gerichtshof in Costa Rica zu, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um dem Urteil Folge zu leisten. Mexikaner, deren Verwandte während des sogenannten »schmutzigen Kriegs« in den 70er und 80er Jahren verschleppt wurden, können nun also auf eine Klärung der Schicksale der Verschwundenen hoffen.

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