Gesundheitsversorgung: Hartz IV und eine private Krankenversicherung passen nicht zusammen

PKV

  • Lesedauer: 4 Min.

Hartz IV und eine private Krankenversicherung passen nicht zusammen. Anders als früher können Hartz-IV-Bezieher nicht mehr ohne weiteres von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (zurück) wechseln. Und die Hartz-IV-Behörde zahlt nicht die vollen Kosten einer privaten Versicherung. Zwar sinkt der Beitrag für Bezieher von Hartz IV auf die Hälfte, kostet aber im Basistarif immer noch stolze 285 Euro im Monat. Und die Hartz-IV-Behörde zahlt höchstens einen Zuschuss von 130 Euro zur Krankenversicherung. Darauf macht noch einmal die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen aufmerksam – und gibt einige Tipps, was man tun kann.

Sie sind privat krankenversichert und können frühzeitig absehen, dass Sie zukünftig Hartz IV beantragen müssen?
Prüfen Sie, ob Sie Ihre private Krankenversicherung so kündigen können, dass sie beendet ist, bevor Sie Hartz IV beantragen. Denn: Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn Sie am Tag, bevor Sie Hartz IV beanspruchen, privat versichert sind. Sind Sie am Tag, bevor Sie Hartz IV beanspruchen, nicht privat krankenversichert, dann können Sie während des Hartz-IV-Bezugs in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Aber Vorsicht: An diesem einen Tag besteht kein Versicherungsschutz! In der Regel ist eine Kündigung der privaten Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich.

Beispiel: Rita Musterfrau kündigt ihre private Krankenversicherung zum 31.12. Am 2. Januar beantragt sie Hartz IV. Da sie am 1. Januar, dem Tag, bevor sie Hartz IV beantragt, nicht privat versichert ist, wird sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Hartz-IV-Behörde zahlt die Beiträge vollständig direkt an die Krankenkasse.

Wichtig: Dieser Weg – private Versicherung rechtzeitig beenden, damit ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist – ist einigen Personengruppen per Gesetz versperrt: Dies betrifft vor allem hauptberuflich selbstständig Tätige und Ältere ab 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren.

Eine solche rechtzeitige Kündigung geht bei Ihnen nicht, etwa weil die Kündigungsfristen nicht passen?
Dann müssen Sie den Rechtsweg bestreiten, gegen den Hartz-IV-Bescheid Widerspruch einlegen und sich ans Sozialgericht wenden: Das Sozialgericht soll die Hartz-IV-Behörde (oder ersatzweise das Sozialamt) verpflichten, Ihren vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen. Hierzu gibt es erste Urteile, die Mut machen. So hat etwa das Sozialgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Hartz-IV-Behörde den vollen Beitrag zahlen muss.

Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, eine Beratungsstelle für Arbeitslose oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Was passiert, wenn Sie die Beiträge an ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können?
Ihre Versicherung darf Ihnen weder kündigen noch darf sie die Leistungen auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände (»Notbehandlung«) beschränken. Der volle Versicherungsschutz bleibt erhalten! Aber: Es laufen natürlich Schulden auf. Einige Versicherer versuchen recht rabiat, diese über Vollstreckungen einzutreiben. Informieren Sie sich bei einer Beratungsstelle über den »Pfändungsschutz« im Hartz-IV-Bezug.

Die rückständigen Beiträge müssen Sie zahlen, wenn Sie nicht mehr als hilfebedürftig gelten – also kein Hartz IV mehr bekommen. Ist der Hartz IV-Bezug beendet, werden nur noch die Kosten für »Notbehandlungen« übernommen, bis alle Schulden beglichen sind.

Sie beziehen seit kurzem Hartz IV und denken, so automatisch krankenversichert zu sein?
Das ist leider nicht mehr automatisch so. Lesen Sie Ihren Hartz-IV-Bescheid noch einmal sorgfältig. Prüfen Sie, ob das Amt für Sie in die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge zahlt oder einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gewährt. Der Zuschuss muss beantragt werden und wird erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Falls Sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung können, aber bisher auch keinen Zuschuss zur privaten Versicherung bekommen, dann sprechen Sie umgehend mit Ihrem Amt. Argumentieren Sie, dass Ihr Antrag auf Hartz IV so zu werten ist, dass er auch einen Antrag auf den Zuschuss zur privaten Versicherung beinhaltet.

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