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»Soli«-Urteil für Karlsruhe ohne Bindung

Wegfall für Bundeshaushalt schwer zu verkraften

  • Lesedauer: 2 Min.

Halle (dpa). Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zum Solidaritätszuschlag lässt aus Expertensicht keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu. »Es gibt keine Bindungswirkung für Karlsruhe«, sagte Staatsrechtler Reimund Schmidt-De Caluwe von der Universität Halle-Wittenberg am Donnerstag. Die am Mittwoch vom Finanzgericht in Hannover festgestellte Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags habe zunächst keine Konsequenzen. »Das Gericht kann darüber nicht selbst entscheiden. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungswidrigkeit von Bundesgesetzen feststellen.«

Die niedersächsischen Richter hatten den im Jahr 1991 zunächst für ein Jahr eingeführten und seit 1995 dauerhaft erhobenen Zuschlag auf die Einkommensteuer am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht verwies das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht.

Schmidt-De Caluwe bezeichnete das Urteil als »etwas überraschend«. Er rechne nicht damit, dass das Verfassungsgericht die Entscheidung bestätigen werde. »Bisher ging die Rechtsprechung in eine andere Richtung. Ich denke, dass Karlsruhe dem derzeit nicht folgen wird«, sagte der Universitätsprofessor für Öffentliches Recht. Er begründete diese Einschätzung mit dem Zweck der Regelung über Ergänzungsabgaben zur Einkommen- und Körperschaftssteuer, die 1957 ins Grundgesetz eingefügt wurde. »Sie ist dafür gedacht, wenn im Bund ein besonderer finanzieller Bedarf besteht«, erklärte der Jurist. Diese Abgabe sei bereits im Jahr 1972 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

Die Bundesregierung zeigt wenig Neigung, auf die 12 bis 13 Milliarden Euro Einnahmen aus dem Solidaritätsausgleich zu verzichten. Ein Wegfall des auf dem Prüfstand stehenden »Solis« sei im Bundesetat nur schwer zu verkraften, machte der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Volker Wissing (FDP), am Donnerstag im ARD-»Morgenmagazin« deutlich. Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der für den Aufbau Ost zuständig ist, verwies am Mittwochabend im ZDF darauf, dass die Solidarpakte, die die Mittel für die ostdeutschen Länder festlegen, im Jahr 2019 enden. »Bis dahin steht nichts zur Disposition«, sagte er.

Kommentar Seite 8

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