Jagdhund fällt Frau an: Frühkindliche Prägung?

Urteil Urteil

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Der Jagdhund – nennen wir ihn Bello – hatte die Passantin erst vom Garten aus wie verrückt angebellt. Dann war er über den Zaun gesprungen und hatte die Frau in den Unterarm gebissen. Die Wunde musste im Krankenhaus genäht und lange ärztlich behandelt werden.

Wegen dieser Attacke bekam die Tierhalterin Post von der Gemeinde: Ihr Jagdhund sei als »gefährlich« (im Sinne des »Landesgesetzes über gefährliche Hunde«) einzustufen, schrieb die zuständige Behörde. Das bedeute: Sie müsse eine Haftpflichtversicherung abschließen und den Hund durch einen elektronisch lesbaren Chip kennzeichnen. Außerdem müsse sie ihn anleinen und ihm einen Maulkorb anlegen.

Gegen diesen Bescheid zog die Hundebesitzerin vor Gericht und schilderte in rührenden Worten, warum ihr Liebling unschuldig war. Das Opfer habe auch einen Hund, der ihren Bello gebissen habe, als er noch ganz klein war. Seitdem empfinde ihr Jagdhund Frau und Hund als bedrohlich – das sei doch tierpsychologisch verständlich. Über den Zaun sei Bello erst gesprungen, als er durch deren »hysterische Hilferufe« an das Negativerlebnis als Welpe erinnert worden sei. Da habe Bello eben einem erneuten »Negativerlebnis vorbeugen wollen«. Dem Verwaltungsgericht Mainz fehlte es wohl an tierpsychologischem Einfühlungsvermögen. Schnöde wies es die Klage ab, weil Bello »sich als bissig erwiesen« habe. Das Opfer seiner Attacke habe ihn in keiner Weise provoziert. Dennoch sei Bello zielgerichtet und in Angriffshaltung auf die Frau zugestürzt. Die von der Tierhalterin behaupteten negativen Erfahrungen des Hundes im Welpenalter änderten nichts daran, dass das Tier gefährlich sei. Der Behördenbescheid sei rechtens .

Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 2. Oktober 2009 - 1 L 825/09.MZ

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