BGH stärkt die Klubs

Fan-Klage abgewiesen

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Die Obrigkeit des deutschen Fußballs atmet auf, die Fans sind empört: Anhänger können auch in Zukunft aus Stadien verbannt werden, wenn sie unter dem bloßen Verdacht der Gewaltbereitschaft stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einer Grundsatzentscheidung die umstrittenen Regeln für Stadionverbote durch Fußball-Vereine als zulässig eingestuft.

Der DFB und die Deutsche Fußball Liga sowie die Polizei reagierten erleichtert, während das Urteil in der Fanszene auf Kritik stieß. Zwischen Polizei und den Fußball-Verantwortlichen entbrannte derweil ein heftiger Streit über das Thema Sicherheit. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sieht für Stadionbesucher derzeit »Lebensgefahr«. Die DFL sprach von »Panikmache«, der DFB von »geistiger Brandstiftung«. Der BGH hatte am Freitag die Klage eines Fans von Rekordmeister Bayern München ab. Gegen den 19-Jährigen war aufgrund des Verdachts auf eine Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom MSV ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in Deutschland verhängt worden. Ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch gegen ihn wurde jedoch eingestellt. Dennoch folgte der BGH den Richtlinien des DFB. Die Vereine können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. SID

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