Hoher Hartz-IV-Richter sieht »Gerechtigkeitsproblem«
Anrechnung von Erbschaften und einmaliger Einkünfte kritisiert
Kassel (AFP/ND). Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht (BSG), Peter Udsching, hält die Anrechnung von Erbschaften und anderer hoher einmaliger Einkünfte beim Arbeitslosengeld II für ungerecht. Durch die Pläne der neuen Regierungskoalition, die Freibeträge für die Altersvorsorge deutlich zu erhöhen, werde dies noch verschärft, sagte Udsching am Mittwoch bei einer Verhandlung in Kassel. Dadurch ergebe sich »ein echtes Gerechtigkeitsproblem«.
Im Streitfall hatte ein Arbeitsloser aus Göttingen nach dem Tod seiner Großmutter 10 700 Euro aus einer Lebensversicherung der Großmutter ausbezahlt bekommen. Das Geld wollte er für seine Altersvorsorge sparen, der Land...
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