Schmerzensgeld: Bei Minderjährigen haftet der Lehrer

Rechtsprechung

Reitlehrer sind einem minderjährigen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und ihn vor den mit einem Ausritt verbundenen erheblichen Gefahren zu bewahren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil (Az: 9 U 75/07) einer minderjährigen Reiterin ein Schmerzensgeld in Höhe von 12 000 Euro zugesprochen.

Das damals 13-jährige Kind hatte einige Reitstunden gehabt und war auch schon sechsmal im Gelände in Begleitung unterwegs gewesen. Die Eltern wussten und billigten dies. Als sie aber allein im Gelände unterwegs war, ging ihr Pony mit ihr durch. Es gelang ihr, das Pferd anzuhalten und abzusteigen. Aus Angst, das Pony könnte auf die Straße laufen, hielt sie es am Zügel und am Steigbügel fest. Als es daraufhin wieder los lief, schleifte es das Mädchen einige Meter mit ...


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