Freier als Messerstecher
(dpa). Wegen einer Messerstecherei nach einem Streit um die Bezahlung einer Prostituierten muss sich seit Montag ein damaliger Freier vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der 49-Jährige soll die Hure in der Nacht zum 1. Mai am Bauch verletzt haben, weil sie ihm das Geld nicht zurückgeben wollte. Eine Kollegin, die das Opfer schützen wollte, soll de...
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