Ferienimmobilien: Beim Erwerb sollte auch an steuerliche Aspekte gedacht werden
Fiskus
Ob Ferienhaus oder Ferienwohnung – künftige Eigentümer sollten sich gut informieren und immer auch die steuerlichen Aspekte mit berücksichtigen, die beim Immobilienerwerb eine Rolle spielen. Bereits die einmalig fällig werdende Grunderwerbsteuer kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und generell ist sie im Ausland höher als im Inland. Ähnlich verhält es sich auch mit der jährlich zu zahlenden Grundsteuer. Aber dafür haben Immobilienbesitzer dann auch diverse Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu mindern.
Erwerbskosten: Beim Kauf einer Ferienimmobilie in Deutschland werden in der Regel 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, in Berlin und Hamburg zahlen Käufer 4,5 Prozent, in Spanien beispielsweise 6 oder 7 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der per Vertrag festgelegte Kaufpreis für Grund und Boden bzw. die Immobilie. Deshalb sollte der Käufer darauf achten, dass Einrichtungsgegenstände wie etwa aufwendige Einbauküchen et...
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