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Einzug

Baurat

  • Lesedauer: 1 Min.

Wer ein neues Haus schlüsselfertig kauft, der möchte vom Vertragsabschluss an genau wissen, wann er in sein Eigenheim einziehen kann. Das klappt aber nur, wenn der Einzugstermin schon im Vertrag möglichst genau bezeichnet wird, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Ideal ist immer ein genaues Datum. Damit kann der angehende Immobilienbesitzer konkret planen: Umzugsurlaub, Mietwohnungskündigung, Ummeldung. Auf einen konkreten Termin lassen sich Schlüsselanbieter aber in der Regel nicht ein. Zu unwägbar ist der Bauablauf. Immer wieder einmal kann der Bau verzögert werden.

Für eine gewisse Planungssicherheit sollte eine Formulierung gewählt werden, die beiden Parteien gerecht wird. Etwa: Das Haus muss acht Monate nach Erteilung der Baugenehmigung sollständig fertig gestellt sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, der koppelt diesen Einzugstermin noch mit einer vertraglich vereinbarten Strafe, die der Bauunternehmer zahlen muss, falls er die Frist überschreitet.

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