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Gemeint sind wir alle!
Matthias Monroy zu Terrorismusverfahren gegen Kurden
Immer öfter werden Kurden in Deutschland mit dem Strafrechtsparagrafen 129b wegen Unterstützung einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung im Ausland verfolgt. Gemeint ist die auch in Deutschland seit 1993 verbotene Arbeiterpartei PKK.
Verfügen die Betroffenen nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit, droht die Abschiebung in die Türkei – sogar wenn sie dort gefoltert wurden. Der Anwalt eines Betroffenen fordert zu Recht mehr Aufmerksamkeit von deutschen Linken. Denn der Paragraf 129 ist ein politisches Instrument, mit dem schon in seiner Vorgängerversion im Deutschen Reich unliebsame politische Bewegungen ausgeforscht und verfolgt wurden.
Kurdische Agenturen berichten durchaus zu ähnlichen Prozessen, auch wenn sich diese außerhalb ihrer Community abspielen, jüngst etwa anlässlich des Antifa-Ost-Verfahrens. Eine ähnliche Solidarität mit Kurden – selbst wenn sich die Vorwürfe der Justiz um deren Aktivitäten in Rojava drehen – ist in der deutschen radikalen Linken kaum zu sehen.
Die Antwort auf den Paragrafen 129 war immer »Gemeint sind wir alle!«. Das muss auch für die von Repression bedrohten kurdischen Aktivisten gelten.
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