Energiekrise: Preisbegrenzungen und Sparanreize

Fragen & Antworten zu den Energiepreisbremsen

  • dpa/nd
  • Lesedauer: 3 Min.

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen im Detail?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen wird der Gaspreis seit Anfang März auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Das gilt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer mehr als 12 Cent zahlt, für den sinken die monatlichen Abschläge. Für jede über die 80 Prozent hinausgehende Kilowattstunde müssen Kunden den festgelegten Arbeitspreis des jeweiligen Tarifs zahlen. Das soll einen Anreiz geben zum Energiesparen: Je weniger Gas man nutzt, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Preisbremse liegt. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Firmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Auch hier gilt dies für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Die Preisbremsen laufen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung bis maximal 30. April 2024 ist per Gesetz möglich.

Worum müssen sich Verbraucher kümmern?

Verbraucher müssen sich um nichts kümmern, heißt es bei Vattenfall oder Eon. Die Abschlagszahlung wird entsprechend verringert. Die Mieter sollen die Entlastung in der Regel über die Heizkostenabrechnung erhalten, die nächstes Jahr kommt. Viele Kunden haben von ihren Energieversorgern bereits Informationsschreiben mit detaillierten Angaben zu Entlastungen erhalten. Selbst wenn es zu ungewollten Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen kommen sollte: Alle Verbraucher werden ihre Entlastungen bekommen. Die Branche reklamiert allerdings, dass die Gesetze zu den Energiepreisbremsen so komplex seien, dass ihre praktische Umsetzung eine »Mammut-Aufgabe« ist. IT-Systeme für über 40 Millionen Haushalte und tausende Firmen müssen umgestellt werden.

Wie hoch fällt die Entlastung aus?

Das richtet sich nach dem jeweiligen Verbrauch und Tarif. Bei vielen Versorgern gibt es im Internet Entlastungsrechner, mit denen die individuelle Entlastung ausgerechnet werden kann. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wird eine Familie, die im örtlichen Grundversorgungstarif ist, im Bundesdurchschnitt um rund 718 Euro bei Gas und um rund 216 Euro bei Strom entlastet – bei einem Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden Gas und 4000 Kilowattstunden Strom. Der bundesweite Neukundenpreis liegt bei 35,9 Cent/kWh bei Strom und 11,2 Cent bei Gas. Haushalte könnten durch einen Wechsel in einen günstigen Tarif die Preisbremsen unnötig machen. Das sei aber nicht immer möglich, so Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. Wer beispielsweise im vergangenen Jahr einen Vertrag zu hohen Preisen mit längerer Laufzeit abgeschlossen hat, muss erst das Ende der Vertragslaufzeit abwarten. Die Energiepreise entwickelten sich für Verbraucher derzeit positiv, so das Vergleichsportal Check24. Erwartet wird, dass die Preise für Neukunden weiter sinken. Die Entwicklung hängt aber im Wesentlichen von den Füllständen der Gasspeicher ab.

Gibt es Entlastungen auch bei Öl und Pellets?

Der Bund hat auch eine Härtefallregel angekündigt für private Verbraucher, die andere Heizmittel verwenden, also etwa Öl oder Pellets – Voraussetzung sind massive Preissprünge. Seit Wochen verhandeln Bund und Länder über die Einzelheiten. Der Bund will bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die Länder sollen sich um die Anträge und Auszahlung kümmern. dpa/nd

Bei Fragen rund um die Energiepreisbremse können sich Verbraucher und Unternehmen an eine kostenlose Hotline wenden. Eine Beratung gibt es unter der Rufnummer 0800 78 88 900.

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