Technik und Toiletten für Waldarbeiter

Die Arbeitsbedingungen im Landesbetrieb Forst Brandenburg werden bis 2025 verbessert

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 5 Min.

Gegenwärtig ist es in Brandenburg so, dass die Waldarbeiter des Landesforstbetriebs mit dem eigenen Auto in den Wald fahren und dort mit der selbst angeschafften Motorsäge hantieren, für deren Anschaffung sie allerdings die Kosten erstattet bekommen. Künftig soll es Betriebshöfe geben, vergleichbar den Bauhöfen von Städten und Gemeinden. Auf diesen Betriebshöfen, die mit Sanitäranlagen ausgestattet werden, können sich die Waldarbeiter dann umziehen, und in Dienstfahrzeuge umsteigen, in denen sie die eingeladene erforderliche Technik an Ort und Stelle transportieren. Die Arbeitszeit beginnt dann schon bei der Abfahrt vom Betriebshof in den Wald und nicht erst bei der Ankunft am jeweiligen Einsatzort. Die selbst gekauften Motorsägen werden, wenn sie verschlissen sind, schrittweise durch neue Motorsägen ersetzt, die der Landesforstbetrieb anschafft.

Es gilt eine Frist bis 2025. Bis dahin sollen überall dort, wo erforderlich, die Betriebshöfe eingerichtet sein. Sie müssen höchstens in einigen wenigen Fällen neu gebaut werden, wo der Landesforstbetrieb über keine geeigneten Gebäude verfügt, die er gegebenenfalls nur mit Sanitärtrakten nachrüsten muss. Mit den geplanten Betriebshöfen für die Forstleute wird Brandenburg bundesweit Vorreiter sein.

Über diese geplanten Änderungen informiert Carsten Leßner. Er ist der zuständige Referatsleiter im brandenburgischen Umweltministerium. Man habe sich mit der Gewerkschaft, die ursprünglich weitergehende Forderungen aufgestellt habe, über verschiedene Dinge einigen können. So hätte es die Gewerkschaft gern gesehen, wenn sich das Land verpflichtet hätte, pro Jahr 50 frisch ausgebildete Waldarbeiter in den Landesforstbetrieb zu übernehmen. Das Problem dabei: Die Waldarbeiterschule in Kunsterspring bildet pro Jahrgang lediglich 30 Lehrlinge aus. Das soll auch weiterhin so sein, und das Land verspricht denen, die wenigstens mit der Note 3,0 abgeschlossen haben, eine Übernahme in seinen Forstbetrieb. Die Absolventen können alternativ auch in ein anderes Bundesland gehen oder sich eine Stelle bei einem kommunalen oder einem privaten Waldbesitzer suchen. Es gibt in Brandenburg neben dem Landeswald beispielsweise auch noch Stadtwald und Forstbetriebsgemeinschaften, die Personal einstellen. Die korrekte Berufsbezeichnung lautet übrigens Forstwirt. Aber der Begriff Waldarbeiter hat sich hartnäckig eingebürgert.

Die Gewerkschaft habe sich auch gewünscht, dass alle Beschäftigten des Landesforstbetriebs, die sich das wünschen und die Voraussetzungen erfüllen, in Altersteilzeit gehen dürfen. Aber Leßner bedauert: »Wir brauchen Mann und Maus in diesem Forstbetrieb und können nicht noch Personal abbauen.« Nur die Gruppe der Waldarbeiter, die einen körperlich sehr harten Job haben, darf nun also bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand treten. Die übrigen Beschäftigten, also beispielsweise die Revierförster, müssen bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters an Bord bleiben.

Für ausscheidende Revierförster Ersatz zu finden, fiel dem Land Brandenburg zuletzt sehr schwer. Die anderen Bundesländer bezahlten allesamt besser. Darum werden die Angestellten unter den Revierförstern zum 1. Januar 2023 von der für Hochschulabsolventen vergleichsweise niedrigen Entgeltgruppe E9 in die E10 hochgestuft, die Beamten auf die Besoldungsstufe A12 befördert. »Damit sind wir konkurrenzfähig«, sagt Umweltminister Axel Vogel (Grüne). Er sagt weiterhin: »Wir haben keinen Nachwuchs. Wir müssen irgendetwas Attraktives anbieten, um diesen Nachwuchs zu gewinnen.« Darum soll ein duales Studium angeboten werden, bei dem die angehenden Fachleute bereits angestellt sind und Lohn beziehen, anstatt auf Bafög oder die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen zu sein. In verschiedenen anderen Fachrichtungen, die für die Wirtschaft interessant sind, bieten Konzerne in begrenztem Umfang so ein duales Studium an, um die benötigten Experten schon frühzeitig an sich zu binden.

Der gerade verabschiedete Doppelhaushalt 2023/2024, der abgeschlossene Tarifvertrag und eine Dienstvereinbarung ermöglichen nach Angaben von Umweltminister Vogel etwas, woran sich vor ihm Minister Jörg Vogelsänger (SPD) und andere Amtsvorgänger vergeblich versucht haben. »Die in den letzten 20 Jahren immer wieder gescheiterte Forstreform hat unser Ministerium im Jahr 2020 mit neuem Ansatz, auf Grundlage eines Fachgutachtens und in breiter Beteiligung auf den Weg gebracht und erfolgreich im Haushalt und in der Personalplanung verankert«, rühmt Axel Vogel. Mit 1300 Stellen und einer neuen Struktur sei der Landesforstbetrieb jetzt zukunftssicher aufgestellt, »um die Herausforderungen des Klimawandels und des Waldumbaus zu meistern«.

Beim Waldumbau geht es in Brandenburg darum, die seit 300 Jahren vorherrschende Kiefern-Monokultur zu beenden und zu Mischwäldern zu gelangen, die mit der Klimaerwärmung besser klarkommen. Für die hiesigen Breiten typisch war vor dem Siegeszug der schnell wachsenden und relativ anspruchslosen Kiefer ein Buchenmischwald. Bislang geht der Waldumbau schleppend voran. Bei dem bisherigen Tempo wäre das Ziel erst in 200 Jahren erreicht. Dann aber ist es schon zu spät.

Der Landtagsabgeordnete Thomas Domres (Linke) sieht bei der Forstreform Licht und Schatten. »Positiv ist, dass nun der Einstellungsstopp weggefallen ist und der Landesforstbetrieb wieder eine normale Personalpolitik betreiben kann«, sagt er. Ebenso sei die neue Personalzielzahl von 1300 Stellen ein gutes Zeichen. Gut sei auch, dass die waldpädagogischen Angebote erhalten bleiben. Sie sollen sogar noch auf zwei Landkreise ausgedehnt werden, die bisher keine hatten. »Hier hat sich unser Protest gelohnt«, bemert Domres. Weniger gut sei, dass die Zahl der Waldarbeiter sinken werde und dass es nicht gelungen sei, die Zahl der Auszubildenden zu erhöhen. »Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.«

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