Kitakind wollte Schmerzensgeld

kita in quarantäne

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Die Klage wies das Landgericht Köln mit Urteil vom 7. Dezember 2021 ab. Behauptet worden sei, dass das Kindergartenkind durch die vom Kölner Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne psychische Schäden erlitten habe. Es sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Die Familie forderte daher 3000 Euro Schmerzensgeld.

Den Angaben zufolge war für das Mädchen zum 10. bis zum 22. März 2021 eine häusliche Quarantäne angeordnet worden. Eine Verkürzung mit einem negativen Corona-Test war nicht möglich.

Das Landgericht lehnte die Zahlung des Schmerzensgelds ab und sah die Klage als unbegründet an. Das Mädchen sei zu Recht als »Ansteckungsverdächtige« eingestuft worden, da der Verdacht bestanden habe, dass es sich bei einem Kind seiner Gruppe mit Covid-19 infiziert haben könnte. Die Einstufung sei aufgrund der Meldung eines Labors und des Virus-Nachweises erfolgt. Zudem habe in der Kindergartengruppe eine »beengte Raumsituation« vorgelegen, weshalb es richtig gewesen sei, das Mädchen als »enge Kontaktperson« des infizierten Kindes zu werten. Die Quarantäneanordnung habe eine gesetzmäßige Grundlage gehabt. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd

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