Recht liegt auf der Verbraucherseite

lieferfristen

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Viele Händler haben gerade in der Weihnachtszeit Lieferschwierigkeiten. Was sollten Verbraucher beim Online-Kauf wissen, wenn dadurch die bestellten Geschenke nicht rechtzeitig unterm Weihnachtsbaum liegen? »Nicht immer gehen Online-Shops mit Lieferverzögerungen offen um«, warnt Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), »obwohl auf Produktseiten oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkrete Lieferzeiten angegeben sind.«

Onlineshops müssen nicht nur den genauen Liefertermin angeben, sondern sie müssen den auch konkret einhalten. Kommt die Ware nicht pünktlich, können Betroffene dem Händler eine Frist setzen, innerhalb derer die Ware da sein soll. Hält der Händler auch diese Frist nicht ein, können Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Das Recht liegt auf Verbraucherseite.

Wer Probleme mit vereinbarten Verträgen hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen. VZB/nd

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