Rückerstattung ab 20 Minuten Verspätung
entschädigungen BEI DER BAHN online beantragen?
Nicht erst durch den Streik der Lokführer-Gewerkschaft kommt es wiederholt zu Problemen bei der Deutschen Bahn. Welche Ansprüche gelten bei Zugverspätungen und wie funktioniert die erst seit Kurzem eingeführte digitale Rückerstattung?
Johannes Sch., Halle/Saale
Ist die Bahn stark verspätet, bekommt der Fahrgast einen Teil des Ticketpreises erstattet. Die Regelungen gelten in allen Zügen der Deutschen Bahn, in S-Bahnen, Regionalbahnen und im Fernverkehr. Entschädigung gibt es für alle Fahrkarten - ob Spar- oder Flexpreis.
Die Entschädigungen sind gestaffelt: Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Ab 20 Minuten angekündigter Verspätung darf man einen anderen Zug nutzen. Gilt dafür ein höherer Fahrpreis, musst erst ein neues Ticket gekauft werden.
Ein Sonderfall sind Zeitkarten: Da sie nicht einmalig, sondern über einen längeren Zeitraum gelten, gibt es bei einer einmaligen Verspätung keine 25 Prozent zurück, sondern Pauschalbeträge:
Nahverkehr-Zeitkarten sowie Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket:
1,50 Euro (2. Klasse)
2,25 Euro (1. Klasse)
Fernverkehr-Zeitkarten:
5,00 Euro (2. Klasse)
7,50 Euro (1. Klasse)
Bahncard-100-Inhaber erhalten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse erstattet.
Wichtig ist der Hinweis: Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Es empfiehlt sich, die Verspätungen zu sammeln und zusammen einzureichen.
Für die Entschädigung (wahlweise in bar oder als Gutschrift) ist ein Formular direkt im Reisezentrum auszufüllen. Alternativ kann das ausgefüllte Formular per Post an folgende Adresse schicken werden:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Nun zur digitalen Rückerstattung: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden. Unter dem Menüpunkt »Alle Buchungen anzeigen« (bei bahn.de) bzw. »Meine Tickets« (bei Bahn-App) muss die entsprechende Reise ausgewählt werden. Innerhalb des Reiters »Fahrgastrechte« erscheint der Button »Entschädigung beantragen« - ab hier einfach den vorgegebenen Schritten folgen. nd-Ratgeberredaktion nach DB-Informationen
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