Im Sinne der Arbeitnehmerrechte

Markus Drescher über die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und erweitert - für die Sicherheit von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz ist dies ganz essenziell. Vor allem, dass nun auch Unternehmer*innen in die Informationskampagne über Covid-19 und die Impfmöglichkeiten dagegen eingebunden werden und Mitarbeiter*innen für einen Impftermin freigestellt werden müssen, ist durchaus begrüßenswert. Wie so oft in der Coronakrise kann man an dieser Stelle aber auch wieder einmal konstatieren: All das hätte auch schon früher passieren können. Im besonderen Maße gilt diese Feststellung gerade im Bereich der Maßnahmen, die Unternehmen (abseits von Gastronomie, Hotellerie ...) auferlegt werden, wo viel zu lange das Motto »Zögern und Zaudern« herrschte.

Auch, dass Unternehmer*innen nicht das Recht eingeräumt wird, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen, ist im Sinne der Arbeitnehmer*innenrechte absolut richtig. Ob dies Unternehmen allerdings nachhaltig davon abhält, doch an diese Informationen zu gelangen und dafür womöglich gar mehr oder weniger subtil Druck auf die Beschäftigten auszuüben, bleibt fraglich. Hier könnte auf die Arbeitnehmer*innenvertretungen in nächster Zeit einiges an Arbeit zukommen.

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