Fingerabdruck beim neuen Personalausweis

Worauf sich die Verbraucher seit 1. August einstellen müssen

  • Lesedauer: 3 Min.

Einteilung der Risikogebiete auf nur noch zwei Gebiete reduziert

Im Zusammenhang mit der Testpflicht für ungeimpfte Reiserückkehrer gibt es seit dem 1. August nur noch zwei Arten von Risikogebieten: die Hochrisikogebiete und die Virusvariantengebiete. Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen ihre persönlichen Daten, sowie Aufenthaltsort für die Dauer der notwendigen Einreisequarantäne auf dem Einreiseportal der Bundesregierung im Internet angeben. Dort können sie auch Test-, Genesenen- und Impfnachweise hochladen, sobald sie vorliegen.

Fingerabdruck ist Pflicht beim neuen Personalausweis

Ab dem 2. August ist es Pflicht, bei der Beantragung eines neuen Personalausweises auch die Abdrücke beider Zeigefinger elektronisch erfassen zu lassen. Alle bisherigen Ausweise ohne diesen Chip bleiben bis zur angegebenen Ablauffrist gültig. Neu beantragte Personalausweise unterscheiden sich von den bisherigen Modellen. So ist auf der Vorderseite der neuen Ausweise nun oben links die Fahne der Europäischen Union mit dem deutschen Ländercode »DE« zu sehen. Außerdem ist der Hinweis »Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers« über der Unterschrift verschwunden. Die Umsetzung mit dem Fingerabdruck geht auf eine Verordnung zurück, die 2019 vom EU-Parlament abgesegnet wurde. In deutschen Reisepässen werden Fingerabdrücke bereits seit 2007 gespeichert.

Online-Plattformen setzen Urheberrechtsreform um

Bis August hatten Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter Zeit, sich auf die vom Bundestag beschlossene Reform des Urheberrechts vorzubereiten. Ab 1. August werden die neuen Regeln nunmehr auch angewendet. Danach können die Dienste stärker für Urheberrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden. Auch sogenannte Uploadfilter könnten zum Einsatz kommen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte besser zu schützen.

Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

Familien mit geringem Einkommen erhalten ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro für jedes Kind. Der Hintergrund ist folgender: Während der Corona-Pandemie waren Bildungs- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Die Zahlung ist Teil des Aktionsprogramms »Aufholen nach Corona« der Bundesregierung. Anspruch auf den einmaligen Bonus haben Bezieher von Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten die Zahlung automatisch. Alle anderen müssen einen formlosen Antrag stellen, inklusive Nachweise über den Bezug von Sozialhilfe (siehe im nd-Ratgeber auf Seite 6).

Neue Mindestanforderungen für Ausbildungsberufe

Für Ausbildungsberufe werden ab dem 1. August vier neue Standards in den Ausbildungsinhalten gesetzt. Alle Ausbildungsordnungen sollen dann Kompetenzen in den Bereichen Recht, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung fördern. Für bereits bestehende Ausbildungsberufe, wie zum Beispiel die Ausbildung zur/zum Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK), haben sie Empfehlungscharakter. Die Änderungen haben laut Bundesinstitut für Berufsbildung das Ziel, die angehenden Fachkräfte in einer sich verändernden Arbeitswelt beschäftigungsfähig zu halten.

Liste der Berufskrankheiten wird ausgeweitet

Die vom Bundesrat abgesegnete Erweiterung der Liste der anerkannten Berufskrankheiten gilt ebenfalls ab 1. August. Neu hinzu kommen der vornehmlich durch Passivrauchen ausgelöste Lungenkrebs und die durch schweres Tragen und Heben verursachte Hüftgelenksarthrose. dpa/nd

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