Die rechtliche Lage bei nicht bestellter Ware

verbraucherzentrale brandenburg hilft

  • Lesedauer: 3 Min.

Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), gibt Auskunft.

Müssen Verbraucher:innen für nicht bestellte Ware zahlen?

Auf keinen Fall. Denn nur weil sie ein Paket erhalten, entsteht kein Kaufvertrag, der sie zu irgendeiner Zahlung verpflichtet. Auch dann nicht, wenn das Unternehmen das in einem beiliegenden oder späteren Schreiben behauptet.

Dürfen Betroffene die nicht bestellten Produkte behalten oder müssen sie diese an den Verkäufer zurückschicken?

Verbraucher sollten besser immer klären, wie es zu der Zusendung gekommen ist. Es kann zum einen sein, dass ein unseriöses Unternehmen auf diese Art und Weise versucht, dem Betroffenen einen Vertragsschluss unterzuschieben, ohne dass er vorher etwas bestellt hat. Dann ist man weder zu einer Rücksendung noch zu einer Reaktion verpflichtet. Ein ironisch gemeintes »Vielen Dank« sollte man besser unterlassen, denn dieses könnte als Annahme des Angebots ausgelegt werden.

Häufig kommt es vor, dass ein missglückter Identitätsmissbrauch Grund der Zusendung ist. Oder es besteht Uneinigkeit darüber, ob eine Bestellung ausgelöst wurde oder nicht. Auch möglich ist ein einfacher Zustellungsfehler. Betroffene sollten daher prüfen, ob das Paket tatsächlich an sie adressiert ist. In allen diesen Fällen ist es sinnvoll, dass der Verbraucher zum Absender der Ware Kontakt aufnimmt und ihn auffordert, den Sachverhalt aufzuklären. Ist man unsicher, empfiehlt sich eine unabhängige Beratung.

Was vereinbare ich mit dem Unternehmen?

Bevor Betroffene die unbestellte Ware zurückschicken, sollten sie schriftlich per Brief oder per E-Mail mit dem (seriösen) Absender die Übernahme der Kosten für Verpackung und Porto vereinbaren und sich diese überweisen lassen. Alternativ können Betroffene auch die Abholung der Ware anbieten oder die Zusendung eines Retourenlabels anfordern.

Habe ich eine Chance, mein Geld zurückzubekommen, wenn ich die nicht bestellte Ware schon bezahlt habe?

Wenn es sich tatsächlich um unbestellte Ware handelt und man einem Betrug aufgesessen ist, ist eine Rückgabe des Geldes unwahrscheinlich. Denn wenn Sie es mit einem unseriösen Anbieter zu tun haben, müssen Sie damit rechnen, dass dieser mit Ihrem Geld über alle Berge ist und Ihnen auch rechtliche Schritte wenig weiterhelfen.

Besteht Uneinigkeit, ob eine Bestellung erfolgte oder nicht, haben Verbraucher in der Regel bei Käufen übers Internet oder am Telefon, also bei sogenannten Fernabsatzverträgen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, sind Sie nicht Vertragspartner des Unternehmens und somit auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Das Unternehmen müsste Ihnen das Geld in diesem Falle erstatten, was bei einem seriösen Unternehmen unproblematisch sein sollte. VZB/nd

Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

- telefonische Beratung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

App »nd.Digital«

In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.

- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.