EM-Fans als Mieter - was ist zu beachten?

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  • Lesedauer: 2 Min.

Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden. «Sie stören niemanden.» sagt Katrin Kroupová, Juristin beim Mieterverein Dresden und Umgebung (mvd). Soweit im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verhängt ist, gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.

Im Zweifelsfall Vermieter fragen!

Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Muss allerdings eine Halterung montiert oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen werden, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Unabhängig hiervon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können.« Ist das garantiert, darf die Nationalflagge auch aus dem Fenster wehen - in Normalgröße, so dass die Nachbarwohnungen nicht mitbeflaggt werden.

Grillen - Worauf ist zu achten?

Ob das Grillen im Hof, im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon eines Miethauses erlaubt ist oder nicht, dafür gibt es keine verbindliche gesetzliche Regelung. Prinzipiell ist gegen das Grillen dann nichts einzuwenden, wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, keine Schäden verursacht werden und die Mitbewohner nicht unzumutbar belästigt werden. Grillbetreiber sollten den Brandschutz gewährleisten und keine Schäden durch Funkenflug oder Ruß verursachen. Keinesfalls darf ein brennender Grill unbeaufsichtigt gelassen werden.

Darf laut Mietvertrag oder der Hausordnung ausdrücklich auf dem Balkon nicht gegrillt werden, muss sich der Mieter daran halten. Sonst riskiert er eine Abmahnung, im Wiederholungsfalle sogar fristlose Kündigung.

Nachtruhe beachten!

Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Spätestens ab 22 Uhr, freitags und samstags ab 24 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten und erhöhte Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Alternative: der Besuch eines Public-Viewing-Events oder einen gemeinsamen Fernsehabend in einer Gaststätte.

Grundsätzlich gelten die »goldenen« Regeln im Mehrfamilienhaus:

Gegenseitigen Rücksichtnahme,

Mietvertrag, Hausordnung und,

Ruhezeiten einhalten,

Brandschutz und Schallschutz,

Unannehmlichkeiten oder Probleme ansprechen. mvd/nd

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