Immobilienkauf zunächst geplatzt
maklerprovision
Herr F. wollte ein Haus kaufen und wandte sich an einen Makler. Der schickte ihm ein Exposé. Herrn F. gefiel das Anwesen bei der Besichtigung, so dass er sich zum Kauf entschloss. Beim Notar platzte jedoch das Geschäft. »Es gebe es noch Probleme«, erklärte der Notar.
Daraufhin mietete Herr F. das Haus. Erst über ein Jahr später, als die Probleme behoben waren, erwarb Herr F. von den Verkäufern die Immobilie. Nun forderte der Makler Provision. Seine Zahlungsklage scheiterte beim Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 5 U 42/20).
Seit der Makler Herrn F. das Exposé zum Objekt zusandte, seien 14 Monate vergangen. Nach so langer Zeit sei nicht mehr anzunehmen, dass der Vertragsschluss durch seine damalige Vermittlungstätigkeit zustande gekommen sei, so das Gericht - zumal Herr F. in der Zwischenzeit den Plan, die Immobilie zu kaufen, komplett aufgegeben habe.
Er habe das Objekt gemietet und ein erneutes Kaufangebot der Verkäufer abgelehnt. Während Herr F. dort wohnte, hätten deshalb auch weiterhin Kaufinteressenten das Anwesen besichtigt. Weil die Hauseigentümer nun endlich verkaufen wollten, hätten sie den Mietvertrag mit Herrn F. gekündigt. So hänge der Kauf der Immobilie - über ein Jahr nach erstem Notartermin - nicht ursächlich mit der Leistung des Maklers zusammen. OnlineUrteile.de
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