Missbrauchsgutachten: Mindestens 121 Betroffene in Berlin

61 Geistliche sollen einem Gutachten zufolge seit 1946 am Missbrauch von Minderjährigen beteiligt gewesen sein

  • Julia Trippo
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Zahlen des unabhängigen Gutachtens über Fälle von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Berlin schockieren, aber sie überraschen nach den vielen Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche nicht: Insgesamt 121 Menschen waren demnach in der Hauptstadt von sexuellem Missbrauch durch Geistliche in den vergangenen 73 Jahren betroffen. Darüber hinaus sei von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen, so das Gutachten. Aus den Personalakten sei zu entnehmen, dass alleine 19 der Opfer Hinweise auf weitere betroffene Kinder und Jugendliche gaben.

Die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs war mit der Erstellung des unabhängigen Gutachtens von der Kirche beauftragt worden. Bei der Untersuchung sei auch eine Vielzahl von Missständen deutlich geworden. Mitunter hätten diese Defizite die Verhinderung von sexuellem Missbrauch durch Kleriker erschwert, die Aufklärung verhindert und notwendige Schlüsse für Intervention und Prävention unmöglich gemacht. Insbesondere die hierarchische Organisationsstruktur des Erzbischöflichen Ordinariats stellten einen »Hemmschuh« für Aufklärung, Intervention und Prävention dar, heißt es weiter.

Den Ergebnissen des Gutachtens zufolge ist der Großteil der Übergriffe in den 1950er und 60er Jahren passiert. Aber dies bedeute nicht unbedingt, dass zu diesem Zeitpunkt die meisten Taten geschehen sind. Denn viele Betroffene können erst nach Jahren, wenn nicht Jahrzehnten darüber sprechen, was ihnen angetan wurde - und in vielen Fällen dann auch erst Anzeige erstatten.

Laut Gutachten waren mindestens 61 Geistliche in den vergangenen 73 Jahren am sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen beteiligt. 51 von ihnen konnten den Angaben zufolge identifiziert werden. Dies waren hauptsächlich im Bistum tätige Priester und Ordensmitglieder. 28 Beschuldigte sind bereits verstorben. Die Daten von zwei Beschuldigten fanden keinen Eingang in die Auswertung, da sie an dem vom Jesuitenorden betriebenen Canisius-Kolleg in Berlin tätig waren, weshalb das Erzbistum Berlin keine Personalakten über sie führte.

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Die Justiz ermittelte in 21 Fällen, von den eingeleiteten staatlichen Verfahren wurden elf mit Urteilen oder Strafbefehlen abgeschlossen. Alle übrigen Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Grund dafür waren zum Teil, dass Beschuldigte bereits verstorben waren, die Tat verjährt war oder sich der Tatverdacht nicht erhärten lies.

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